Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und viele Unternehmen sind noch nicht vorbereitet. Wer bis dahin keine barrierefreie B2C‑Website oder App vorweisen kann, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Die gute Nachricht: Mit einem klaren Fahrplan und staatlicher Förderung lässt sich die Verpflichtung rechtzeitig erfüllen.
Was ist das BFSG – und wen betrifft es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) regelt die digitale Barrierefreiheit für private Unternehmen. Es verpflichtet sie dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Betroffen sind insbesondere:
Online‑Shops
Buchungs‑ und Vergleichsportale
Banken‑ und Versicherungswebsites
Apps für Verbraucherinnen und Verbraucher
Auch kleine und mittelständische Betriebe fallen darunter, sofern sie digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endkundinnen und ‑kunden anbieten.
Ausnahmen – wann greift das BFSG nicht?
Mikrounternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz, sofern sie ausschließlich Services anbieten (§ 3 Abs. 3 BFSG).
Reine B2B‑Angebote, die sich nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher richten.
Private, nicht‑kommerzielle Websites oder Apps ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Intranets/Extranets, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht und seither nicht grundlegend überarbeitet wurden.
Archivierte Inhalte (z. B. PDFs, Videos), die nicht mehr aktiv zur Kundeninteraktion genutzt werden.
Fälle, in denen Barrierefreiheit nachweislich eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde; dies ist zu begründen und zu dokumentieren (§ 5 BFSG).
Sprintplan zur BFSG‑Compliance
Vor Beginn jeder Umsetzungsphase führen wir eine detaillierte Ist‑Analyse aller BFSG‑Kriterien durch und dokumentieren die Ergebnisse als verbindliche Arbeitsgrundlage. Der dafür entstehende Aufwand wird separat berechnet. Wird das Projekt anschließend beauftragt, verrechnen wir diese Kosten vollständig mit dem Gesamtprojektbudget.
Die folgenden Tätigkeiten sind grobe Anhaltspunkte und Vorgehensweisen. Der Übersichtlichkeit wegen, wurde auf die Angabe detaillierterer Punkte verzichtet:
Woche | Maßnahmenübersicht | Wesentliche Aufgaben |
---|---|---|
1–2 | Status prüfen & Maßnahmen planen | – Accessibility‑Tests mit WAVE oder Google Lighthouse – Problemfelder identifizieren (Alt‑Texte, Kontraste, Formulare) – PDF‑Formulare, Buchungstools und Captchas erfassen – Dokumentation des Ist-Zustandes anhand der WCAG-Kriterien |
3–4 | Umsetzung starten | – Alternativtexte ergänzen, Kontraste anpassen – Semantische HTML‑Struktur (ARIA‑Attribute, klare Headings) – Tastaturbedienung optimieren, Fokus‑Styles sichtbar machen – optional: barrierefreies Theme einsetzen |
5 | Mobile / Browser testen | – Responsiveness prüfen (skalierbarer Text, keine versteckten Elemente) – Accessibility-Test mit gängigen Browsern |
6 | Abschlussprüfung / Dokumentation | – Screenreader‑Test – Barrierefreiheitserklärung erstellen – Screenshots und Videos als Nachweise sichern |
Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?
Die Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) sowie die europäische Norm EN 301 549 bilden den offiziellen Rahmen für digitale Barrierefreiheit in Europa. WCAG definiert messbare Erfolgskriterien nach den Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. EN 301 549 verweist auf diese Kriterien und konkretisiert sie für Websites, Apps und digitale Dokumente. Wer beide Standards einhält, erfüllt damit automatisch die wesentlichen Anforderungen des BFSG, senkt das Risiko von Bußgeldern und verbessert die Nutzererfahrung für alle Kundinnen und Kunden.
Alternativtexte für alle Bilder
Farbkontraste von mindestens 4,5 : 1
Keine „Keyboard Traps“ – sämtliche Funktionen per Tab erreichbar
Klare HTML‑Struktur:
main
,nav
,section
,header
usw.Verständliche Fehlermeldungen bei Formularen
Keine verpflichtenden Captchas ohne barrierefreie Alternative
Fördermöglichkeiten – bis zu 80 % Kostenerstattung
Die Höhe der möglichen Förderung für barrierefreie Webangebote variiert je nach Bundesland. Jedes Land stellt eigene Programme mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Förderhöhen und Antragsverfahren zur Verfügung. So können – abhängig vom Standort des Unternehmens – bis zu 80 % der Kosten für Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit rückerstattet werden.
Wir unterstützen dich bei der Auswahl passender Förderprogramme, begleiten die Antragsstellung und überwachen sowohl die Bewilligung als auch die Auszahlung der Fördermittel.
Kostenlose Tools & Vorlagen
- Barrierefreiheitserklärung: Muster gemäß BFSG
Tool‑Empfehlungen: WAVE, Google Lighthouse, NVDA, Stark‑Plugin für Figma
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfordern – wir prüfen deine Fördermöglichkeiten!
Fazit
Der Countdown läuft. Wir sind als Agentur für barrierefreies Webdesign nach WCAG und EN 301 549 zertifiziert – kontaktiere uns unverbindlich und starte dein barrierefreies Projekt!